Kilometergeld in Österreich 2026
Sätze, Voraussetzungen und die Feinheiten, an denen die steuerfreie Abrechnung tatsächlich hängt — vom Fahrtenbuch über die Jahresgrenze bis zur Rückholung zu niedrig gezahlter Beträge.
Die Sätze 2026 im Überblick
| Fahrzeug | Satz je km | Jahresgrenze |
|---|---|---|
| Pkw / Kombi | 0,50 € | 30.000 km (max. 15.000 €) |
| Je mitbeförderte Person | + 0,15 € | zusätzlich zum Fahrzeugsatz |
| Motorrad | 0,25 € | 30.000 km |
| Fahrrad / E-Bike | 0,25 € | 3.000 km (max. 750 €) |
Was sich mit der Reform 2025 geändert hat
Über Jahre lag das Kilometergeld für den Pkw bei 0,42 €. Mit 1. Jänner 2025 wurde es auf 0,50 € angehoben und erstmals für Pkw, Motorrad und Fahrrad vereinheitlicht. Diese Vereinheitlichung hielt jedoch nur ein halbes Jahr: Zum 1. Juli 2025 wurden die Sätze für Motorrad und Fahrrad wieder auf 0,25 € halbiert, während der Pkw-Satz bei 0,50 € blieb. Für 2026 gelten diese Werte unverändert fort.
Der praktische Punkt dahinter: Viele im Netz kursierende Vorlagen und ältere Rechner führen noch die 0,42 € oder die kurzzeitigen 0,50 € für das Fahrrad. Wer mit veralteten Sätzen abrechnet, riskiert eine falsche Abrechnung — nach oben wie nach unten.
Was das Kilometergeld abdeckt
Die Pauschale gilt sämtliche Kosten des Fahrzeugs ab: Treibstoff oder Ladestrom, Wertverlust, Versicherung, motorbezogene Versicherungssteuer, Service, Reparaturen, Vignette sowie Park- und Mautgebühren entlang der Strecke. Für diese Positionen können daher neben dem Kilometergeld keine zusätzlichen Belege eingereicht werden. Der Satz gilt unabhängig von der Antriebsart — für ein Elektroauto ebenso wie für einen Diesel; der Ladestrom ist mit den 0,50 € abgegolten.
Voraussetzung: das Fahrtenbuch
Damit das Kilometergeld steuer- und beitragsfrei bleibt, müssen die dienstlich gefahrenen Kilometer nachgewiesen werden. Das übliche Mittel ist ein fortlaufend geführtes Fahrtenbuch. Es sollte je Fahrt Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck der Fahrt und die gefahrenen Kilometer enthalten, idealerweise ergänzt um den Kilometerstand bei Abfahrt und Rückkehr sowie mitbeförderte Personen. Gleichwertige lückenlose Aufzeichnungen — etwa aus einer App — werden anerkannt. Ohne Nachweis ist die Steuerfreiheit gefährdet.
Die Jahresgrenze von 30.000 Kilometern
Steuerlich begünstigt sind pro Person und Jahr höchstens 30.000 dienstlich gefahrene Kilometer, was einem Höchstbetrag von 15.000 € entspricht. Wer beruflich mehr fährt, kann für die darüber hinausgehenden Kilometer entweder kein steuerfreies Kilometergeld mehr beziehen oder auf den Nachweis der tatsächlichen Fahrzeugkosten umsteigen — was ein vollständiges Fahrtenbuch und eine Kostenrechnung des Fahrzeugs voraussetzt. Für das Fahrrad liegt die Grenze bei 3.000 km, also 750 €.
Kilometergeld oder Pendlerpauschale?
Häufige Verwechslung, die teuer werden kann: Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Dienstreise und wird nicht über das Kilometergeld abgegolten, sondern über die Pendlerpauschale. Das Kilometergeld gilt ausschließlich für Fahrten, die im Auftrag des Arbeitgebers zusätzlich anfallen — etwa zu Kunden, Baustellen oder Terminen außerhalb des Dienstorts. Wer die tägliche Fahrt ins Büro als Dienstreise abrechnet, riskiert eine Nachversteuerung.
Firmenwagen: kein Kilometergeld
Steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, besteht für dienstliche Fahrten kein Kilometergeldanspruch — die Fahrzeugkosten trägt bereits der Arbeitgeber. Privat bezahlter Treibstoff für dienstliche Fahrten kann jedoch mit Beleg gesondert ersetzt werden. Tag- und Nächtigungsgeld bleiben von der Fahrzeugfrage unberührt und stehen auch bei Dienstreisen mit dem Firmenwagen zu.
Wenn der Arbeitgeber weniger zahlt
Zahlt der Arbeitgeber gar kein oder ein niedrigeres Kilometergeld als den amtlichen Satz, geht die Differenz nicht verloren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sie als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Grundlage dafür ist dasselbe Fahrtenbuch, das auch für die betriebliche Abrechnung nötig wäre. Zahlt der Arbeitgeber umgekehrt mehr als den amtlichen Satz, ist der übersteigende Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Selbständige und EPU
Für Selbständige und Ein-Personen-Unternehmen gelten dieselben Sätze und Aufzeichnungspflichten. Das Kilometergeld wird hier als Betriebsausgabe angesetzt. Auch die Jahresgrenze von 30.000 Kilometern gilt; darüber hinaus ist auf die tatsächlichen Kosten überzugehen.
Rechenbeispiele
Kundentermin mit dem eigenen Pkw
Eine Fahrt über 240 Kilometer (Hin- und Rückweg) mit dem privaten Pkw ergibt 240 × 0,50 € = 120,00 € Kilometergeld.
Mit zwei mitfahrenden Kolleginnen
Dieselbe Fahrt über 240 km, aber mit zwei mitbeförderten Personen: 240 × 0,50 € = 120,00 € plus 2 × 240 × 0,15 € = 72,00 €, zusammen 192,00 €. Den Mitfahrerzuschlag erhält nur die lenkende Person.
Vielfahrer über der Jahresgrenze
Wer im Jahr 34.000 dienstliche Kilometer fährt, erhält steuerfreies Kilometergeld nur für 30.000 km (15.000 €). Für die restlichen 4.000 km bleibt der Umstieg auf die tatsächlichen Fahrzeugkosten.
Rechtsgrundlagen und Stand
Grundlage sind § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz 1988, die Lohnsteuerrichtlinien 2002 sowie die Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024). Die dargestellten Sätze gelten seit 1. Jänner 2025 und unverändert für 2026.
Stand: Juli 2026. Quellen: BMF (bmf.gv.at), WKO (wko.at), Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at). Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.