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Taggeld und Diäten in Österreich 2026

Wie das Taggeld nach Stunden berechnet wird, wann es gekürzt wird — und der entscheidende Punkt, den die meisten übersehen: ab wann es nicht mehr steuerfrei ist.

Das volle Inlandstaggeld beträgt 2026 30 € für 24 Stunden. Ab mehr als drei Stunden Reisedauer steht für jede angefangene Stunde ein Zwölftel zu, also 2,50 € pro Stunde. Bezahlt der Arbeitgeber ein Mittag- oder Abendessen, wird das Taggeld um je 15 € gekürzt.

Sätze und Zwölftelung 2026

PositionBetragAnmerkung
Volles Taggeld30,00 €pro 24 Stunden
Je angefangene Stunde2,50 €ein Zwölftel, ab mehr als 3 Stunden
Kürzung je Geschäftsessen− 15,00 €Mittag- oder Abendessen

Das Taggeld gleicht den Verpflegungsmehraufwand auf einer Dienstreise aus. Es wird nicht pauschal pro Kalendertag gerechnet, sondern nach der tatsächlichen Reisedauer in Zwölfteln.

Die Drei-Stunden-Grenze

Unter drei Stunden Reisedauer besteht kein Anspruch auf Taggeld. Erst ab mehr als drei Stunden beginnt die Abrechnung — dann allerdings rückwirkend für jede angefangene Stunde mit je 2,50 €.

Volle Stunden und die Deckelung bei 30 €

Für jede angefangene Stunde über der Drei-Stunden-Schwelle steht ein Zwölftel von 30 € zu. Ab zwölf angefangenen Stunden ist der volle Satz von 30 € erreicht; darüber hinaus steigt das Taggeld innerhalb desselben 24-Stunden-Abschnitts nicht weiter. Eine Reise von 8:00 bis 18:30 Uhr dauert 10,5 Stunden, gilt als elf angefangene Stunden und ergibt 11 × 2,50 € = 27,50 €.

Mehrtägige Reisen: Rechnung in 24-Stunden-Blöcken

Bei mehrtägigen Reisen wird nicht nach Kalendertagen, sondern in 24-Stunden-Abschnitten ab dem Reisebeginn gerechnet. Jeder volle 24-Stunden-Block bringt den vollen Satz von 30 €; die verbleibenden Stunden am Ende der Reise werden wieder nach Zwölfteln abgerechnet. Wer am Montag um 7:00 Uhr abfährt und am Mittwoch um 15:00 Uhr zurückkehrt, war 56 Stunden unterwegs: zwei volle 24-Stunden-Blöcke (2 × 30 €) plus acht angefangene Stunden (8 × 2,50 €), zusammen 80 €.

Kürzung bei bezahlten Mahlzeiten

Übernimmt der Arbeitgeber, ein Kunde oder Geschäftspartner ein Mittag- oder Abendessen, ist das steuerfreie Taggeld um je 15 € zu kürzen. Bei zwei bezahlten Essen an einem Tag entfällt das Taggeld vollständig; eine Kürzung unter null erfolgt nicht. Ein im Übernachtungspreis enthaltenes Frühstück zählt hingegen zur Nächtigung und kürzt das Taggeld nicht.

Der Mittelpunkt der Tätigkeit — wann die Steuerfreiheit endet

Das ist der Punkt, an dem die meisten Abrechnungen fehlerhaft werden. Taggeld ist nur so lange steuerfrei, wie am Einsatzort kein neuer „Mittelpunkt der Tätigkeit" entsteht. Wer immer wieder denselben Ort aufsucht, verliert die Steuerfreiheit nach festen Fristen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Fälle.

Im Nahbereich, also bei zumutbarer täglicher Rückkehr, gilt: Bei durchgehender oder regelmäßig wiederkehrender Tätigkeit — mindestens einmal pro Woche am selben Ort — entsteht der neue Mittelpunkt nach fünf Tagen; ab dem sechsten Tag ist das Taggeld steuerpflichtig. Bei nur unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit am selben Ort sind es fünfzehn Tage pro Kalenderjahr; ab dem sechzehnten Tag wird versteuert. Wird der Ort sechs Monate lang nicht aufgesucht, beginnt die Fünf-Tage-Frist von Neuem.

Im Fernbereich, wenn der Einsatzort mehr als 120 Kilometer entfernt liegt oder die tägliche Rückkehr unzumutbar ist, gilt eine längere Frist: Tag- und Nächtigungsgelder bleiben sechs Monate steuerfrei, ab dem siebenten Monat sind sie steuerpflichtig. Bei einem Wechsel des Arbeitsorts in eine andere politische Gemeinde beginnt die Sechs-Monats-Frist neu.

Unbefristete Steuerfreiheit bei Kollektivvertrag

Verpflichtet eine lohngestaltende Vorschrift — etwa ein Kollektivvertrag — den Arbeitgeber zur Zahlung von Taggeldern, bleiben diese für bestimmte Tätigkeiten zeitlich unbegrenzt steuerfrei, auch wenn ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstünde. Das betrifft vor allem Außendienst-, Fahr- und Bau- beziehungsweise Montagetätigkeiten. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall gilt, hängt vom konkreten Kollektivvertrag ab und sollte dort geprüft werden.

Rechenbeispiele

Halber Tag im Außendienst

Reisedauer 8:00 bis 14:20 Uhr, also sechs Stunden und zwanzig Minuten — sieben angefangene Stunden. Taggeld: 7 × 2,50 € = 17,50 €.

Langer Tag mit bezahltem Mittagessen

Reisedauer zwölf Stunden, der Kunde bezahlt das Mittagessen. Volles Taggeld 30 € minus 15 € Kürzung = 15,00 €.

Wiederkehrender Termin am selben Ort

Wer jeden Dienstag denselben Kunden besucht, kann das Taggeld nur für die ersten fünf Einsätze steuerfrei beziehen — ab dem sechsten ist es steuerpflichtig, weil dort ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist.

Rechtsgrundlagen und Stand

Grundlage sind § 26 Z 4 und § 3 Abs. 1 Z 16b Einkommensteuergesetz 1988 sowie die Lohnsteuerrichtlinien 2002. Die dargestellten Sätze gelten seit 1. Jänner 2025 und unverändert für 2026.

Stand: Juli 2026. Quellen: WKO (wko.at), USP (usp.gv.at), Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at). Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; im Einzelfall — besonders bei wiederkehrenden Einsätzen, Kollektivvertragsregelungen und Auslandsreisen — können abweichende Beträge gelten.